Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Freiburg, Schützenalleetunnel, rechte Spur, stadteinwärts mit 6 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Die Induktionsschleifenmessung dokumentierte mit Foto 56 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Freiburg erhob 10,00 € Bußgeld
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