Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Karlsbad-Langensteinbach, auf der BAB 8, bei km 260,370, Karlsruhe – Stuttgart mit 27 km/h, bei zulässigen 120 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed dokumentierte mit Beweisfoto 147 km/h. Bußgeld: 105,00 €, 1 Monat Fahrverbot, Voreintragungen in Fahreignungsregister vorhanden.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe
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