Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stralsund, auf der Greifswalder Chaussee, Höhe Zufahrt Andershofer Hang, i. R. Stadzentrum mit 27 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed dokumentierte mit Beweisfoto 77 km/h. Bußgeld: 180,00 €. 1 Punkt im FAER

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat, § 17 OWiG

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hansestadt Stralsund

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