Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde am 18.09.2015 in Siegen, auf der L 562, Höhe Truppbacher Straße, FR Siegen um 36 km/h, bei zulässigen 70 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasermessverfahren RIEGL ergab 70 km/h. Bußgeld: 130,00 €. Erhöhte Bußgeld wegen Voreintragung im Fahreignungsregister.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Siegen-Wittgenstein

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