Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 3, in Höhe km 48,050, in der Gem. Neustadt/Wied, FR Köln begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 28 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät ES3.0 128 km/h. Bußgeld: 100,00 € erhöht wegen Voreintragung im Fahreignungsregister.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)
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