Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 30.07.2015 in Leipzig, vor dem Grundstück, Zweinaundorfer Straße 80 wurde die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 35 km/h festgestellt. Die Messung ergab 85 km/h bei zulässigen 50 km/h. Beweismittel: Messgerät speedophot RADAR. Bußgeld 160,00€, 2 Punkte
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3, § 49 StVO, § 24, §25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Leipzig
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