Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 03.08.2015 auf der BAB 4, Jena, Richtung Frankfurt am Main, km 170,670, 2. Überholspur, um 21 km/h, bei zulässigen 80 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Piezomessung ergab 101 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern
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