Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 72, bei km 51,80, Fahrtrichtung Leipzig-Hof die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 29 km/h, bei erlaubten 130 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 159 km/h. Bußgeld: 120,00 € erhöht wegen Voreintragungen FAER

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

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