Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt am 01.04.2014 außerhalb geschlossener Ortschaften in 77694, Kehl, B 28, vor Zufahrt Neumühl, in Fahrtrichtung Kehl ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 102 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 22 km/h. Beweismittel: Lasergerät, Messung mit PoliScanSpeed. Bußgeld: 70,00 €

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bußgeldbescheid wurde von Bußgeldstelle Kehl erlassen.

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