Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde am 28.11.2015 auf der L 758 – Nalhofstraße, in Extertal-Nalhof, FR Rinteln, vor Abzweigung, Am Buchenbusch, K 55, außerhalb geschlossener Ortschaften um 28 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden durch mit Messgerät ES3.0 78 km/h. 1 Monat Fahrverbot da Voreintragung wg. Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb eines Jahres von mehr als 26 km/h besteht. Bußgeld: 100,00 €
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 2 BKatV
Bußgeldstelle Kreis Lippe übersandte Bußgeldbescheid
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