Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Gersweiler, Saaruferstraße, i.H. Pumpenwerk, Ri. Fenne begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 30 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden durch Radarmessung mit Multanova 6F digital 80 km/h. Bußgeld: 200,00 €.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landesverwaltungsamt Saarland

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