Auf der BAB 8, in Gruibingen, bei km 160,235,  FR Stuttgart-München wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 11.03.2016 um 21 km/h überschritten. Gemessen wurden 121 km/h mit Lasergerät PoliScan Speed, bei zulässigen 100 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Beweisfoto. Bußgeld 70,00 €

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

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