Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamburg, auf der Arnoldstraße, Höhe Nr. 17, Rtg. stadteinwärts die Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 22 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Radarmessung mit Foto ergab 52 km/h. Bußgeld: 80,00 €.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg

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