Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 29.03.2016 in Rödental, OT Mönchröden, Mönchrödener Str. i. H. Hs. Nr. 35 mit 22 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessanlage LEIVTEC XV3 dokumentierte mit Beweisfoto 72 km/h. Bußgeld wurde wegen Voreintragungen auf 160,00 € erhöht.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Markt Zapfendorf
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