Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Schwerin, Am Grünen Tal, Höhe Straßenbahnbrücke, Ri EKZ begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 7 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät ES3.0 37 km/h. Bußgeld: 15,00 €
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Schwerin
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Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 03.10.2015 auf der BAB 9, Schleifreisen Berlin-München, km 187.0