Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 13.02.2016 in Stadtilm, Ortsdurchfahrt, auf der B 87 wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 78 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 28 km/h. Die Messung wurde mit Lasermessung durchgeführt. Beweismittel: Messprotokoll, Frontfoto

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, StVG, 11.3.5 BKat

Bußgeldbescheid wurde von Zentraler Bußgeldstelle Artern  übersandt.

Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.