Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 13.02.2016 in Stadtilm, Ortsdurchfahrt, auf der B 87 wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 78 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 28 km/h. Die Messung wurde mit Lasermessung durchgeführt. Beweismittel: Messprotokoll, Frontfoto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, StVG, 11.3.5 BKat
Bußgeldbescheid wurde von Zentraler Bußgeldstelle Artern übersandt.
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