Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am in Eschenlohe, A 95, Ri. Garmisch-Patenkirchen, Abschnitt 280, km 1,200, die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 111 km/h, zulässig waren 80 km/h. Die Überschreitung betrug 31 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Handmessgerät: FG21P, Bußgeld: 120,00 €
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bußgeldbescheid wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.
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