Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 22.02.2016 in Bremen, AB Zubringer, Überseestadt, FR stadteinwärts wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 80 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 30 km/h. Die Messung wurde mit Lichsensor, ES0 ES 3.0 durchgeführt. Beweismittel: Messprotokoll, Frontfoto

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bußgeldbescheid wurde Bußgeldstelle Bremen von übersandt.

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