Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons/ Autotelefons am 02.05.2016 während des Führens eines Kraftfahrzeuges, in dem der Höhrer aufgenommen oder gehalten wurde in Wesel, Schermbecker Landstraße, Rudolpf-Diesel-Straße, FR Wesel. Beweismittel: Zeugen. Bußgeld: 75,00 €
Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat
Schreiben wurde durch Bußgeldstelle Kreis Wesel übersandt.
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