Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons/ Autotelefons während des Führens eines Kraftfahrzeuges in 07318, Saalfeld, auf der Pößnecker Straße, Kreisverkehr Räditzkreuzung. Beweismittel: Zeugenaussage. Bußgeld: 60,00 €

Verstoß gegen:  § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat

Bußgeldbescheid wurde durch Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandt.

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