Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons/ Autotelefons während des Führens eines Kraftfahrzeuges in Stuttgart, auf der Haußmannstr., Höhe 151, in dem der Höhrer aufgenommen oder gehalten wurde. Beweismittel: Zeugen. Bußgeld: 60,00 €

Verstoß gegen:  § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat

Bescheid wurde durch Bußgeldstelle Stuttgart übersandt.

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