Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons/ Autotelefons am 02.03.2016 in Darmstadt, auf der Pfungstädter Straße während des Führens eines Kraftfahrzeuges, in dem der Höhrer aufgenommen oder gehalten wurde in. Beweismittel: Zeuge. Bußgeld: 60,00 €

Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat

Schreiben wurde durch Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.

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