Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften am 29.10.2015 in Solingen, Schwertstraße 50, Fahrtrichtung Wupperstraße um 8 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen. Festgestellt wurden 38 km/h. Beweismittel: Messung mit VDS M5 RAD2, Foto Bußgeld: 15,00 €
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle:Bußgeldstelle Solingen
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