Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in 71088 Holzgerlingen, auf der B 464, in Fahrtrichtung Tübingen
um 28 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Lasermessgerät 98 km/h. Bußgeld: 80,00 €

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bußgeldstelle Landkreis Böblingen erließ Bußgeldbescheid.

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