Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Grevenbroich, Stadtmitte, auf der Von-Goldhammer-Straße, FR Bahnhof die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 30 km/h 60 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 30 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Radarmessung mit SpeedoPhot Radar, Frontanlage, Film, Bild, Bußgeld: 150,00 €
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Grevenbroich
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