Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde am 19.03.2016 in 70563 Stuttgart, Herrstraße, Katzenbachstraße, Ri. Vaihingen missachtet. Rotlichtmessgerät.
Die Rotlichtphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an. erhöhtes Bußgeld von 250,00€ wegen Voreintragungen im Fahreignungsregister. 1 Monat Fahrverbot
Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, § 25 StVG,132.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart
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