Rotlichtverstoß wurde am 13.09.2015 in 10623 Berlin, Joachimstaler Straße, Kantstraße begangen. Beweismittel: Aussage Polizeibeamte. Die Rotlichtphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an. Erhöhtes Bußgeld von 225,00 € wegen Voreintragung
Verstoß gegen: § 17, §19 OWiG, § 25 Abs. 2a StVG, § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, § 25 StVG,132.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Behinderung von Fußgänger durch Außer-Acht-Lassen der erfordl. Sorgfaltspflicht: §1 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 1.2 BKat
Fallbearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Berlin
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