Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 03.10.2015 in Burghaun, B 84, vor Einmündung Steinbacher Straße, Ortsteil Gruben, in Fahrtrichtung Fulda wurde die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h festgestellt. Die Messung ergab 81 km/h bei zulässigen 60 km/h. Beweismittel: Lasergrät Vitronic, Frontfoto.  Bußgeld 80,00€

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel

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