Am 21.10.2015 wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in 74858 Aglasterhausen, B 292, Einmündung Breitenborn, FR Sinsheim um 35 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messung mit Lasergerät 105 km/h. Bußgeld 120,00€

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Neckar-Odenwald Kreis

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