Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde am 08.09.2015 auf der BAB 9, Schleifreisen, Berlin – München,  km 187,0, auf der Überholspur, außerhalb geschlossener Ortschaften um 66 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden mit Piezomessung 166 km/h. Geldbuße: 440, 00 €, 2 Monate Fahrverbot

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.9 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte den Bußgeldbescheid.

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