Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit am 26.09.2015 um 54 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 104 km/h. Beweismittel: Einseitensensor ES3.0, Foto. Bußgeld 280,00€, Fahrverbot: 2 Monate, Punkte: 2
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing
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