In der Gemeinde Heidelberg, Karlsruher Straße, L 594, Abf. Boxberg, Ri. Leimen wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 10.12.2015 um 28 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät ergab 98 km/h, bei zulässigen70 km/h.

Aktenführende Dienststelle : Bußgeldstelle Heidelberg

Verletzte Vorschriften : § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

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