Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 08.06.2016 in Lübbecke, auf der Berliner Straße, FR Süden wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 90 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 40 km/h. Beweismittel: Messung mit Videogerät. Geldbuße: 160,00 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bußgeldbescheid wurde von Bußgeldstelle Kreis Minden-Lübbecke übersandt.
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