Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Nettersheim, Weiler Birkenheck, L 115, Fahrtrichtung Zingsheim wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 110 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 40 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto, Bußgeld: 120,00 erhöht wegen Voreintragung, 1 Monat Fahrverbot
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 2 BKatV
Bußgeldbescheid wurde von Bußgeldstelle Kreis Euskirchen übersandt.
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