Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in 73630, Remshalden-Grunbach, auf der Stuttgarter Straße. Richtung Großhappach, ortseinwärts um 21 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeld von 80,00 € erhoben. Festgestellt wurden 71 km/h. Beweismittel: Induktionsschleifenmessung mit Traffiphot Smart Cam., Foto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle:Bußgeldstelle Rems-Murr-Kreis
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