Am 01.09.2015 wurde bei einer Geschwindigkeit von 122 km/h der erforderliche Abstand von 61,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug auf der BAB 10, km 147,8, von AD Havelland in Fahrtrichtung Werder nicht eingehalten. Der Abstand betrug 27,63 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Videomessung, Foto dokumentiert. Erhöhte Geldbuße: 90,00 € wegen Voreintragung im Fahreignungsregister.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle:Zentrale Bußgeldstelle Gransee
Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.