Am 01.09.2015 wurde bei einer Geschwindigkeit von 122 km/h der erforderliche Abstand von 61,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug auf der BAB 10, km 147,8, von AD Havelland in Fahrtrichtung Werder nicht eingehalten. Der Abstand betrug 27,63 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Videomessung, Foto dokumentiert. Erhöhte Geldbuße: 90,00 € wegen Voreintragung im Fahreignungsregister.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle:Zentrale Bußgeldstelle Gransee

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