Der erforderliche Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug von 60,80 m wurde in Malsch, auf der BAB 5, bei km 640,4, F-BA nicht eingehalten. Der Abstand betrug bei einer Geschwindigkeit von 146 km/H 24,00 m und somit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Festgestellt wurde der Abstandsverstoß mit Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2 3D Messung. Bußgeld: 180,00 €

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

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