Der erforderliche Abstand wurde von 45,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Efringen-Kirchen, BAB 5, km 799,5, Fahrtrichtung KA-BA nicht eingehalten. Der Abstand betrug 17,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Messtechnik VKS 4.5 Messung , Foto festgestellt

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe erhob Bußgeld von 80,00 €

“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt  oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.”