Am 16.02.2016 wurde bei einer Geschwindigkeit von 106 km/h der erforderliche Abstand von 44,10 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Mannheim , auf der BAB 6, km 568,4, Fahrtrichtung HN-MA nicht eingehalten. Der Abstand betrug 22,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2 3D festgestellt. Bußgeld: 75,00 €

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

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