Am 10.09.2015 wurde bei einer Geschwindigkeit von 119 km/h der erforderliche Abstand von 59,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Willich, BAB 52, km 32,450, FR Roermund nicht eingehalten. Der Abstand betrug 23,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde durch Messung mit Verkehrskontrollsystem festgestellt, Messgerät: VKS-Messung. Bußgeld: 100,00 €. 1 Punkt
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Viersen
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Bußgeldbescheid nach Unterschreitung des erforderlichen Abstandes