Am 10.09.2015 wurde bei einer Geschwindigkeit von 119 km/h der erforderliche Abstand von 59,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Willich, BAB 52, km 32,450, FR Roermund nicht eingehalten. Der Abstand betrug 23,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde durch Messung mit Verkehrskontrollsystem festgestellt, Messgerät: VKS-Messung. Bußgeld: 100,00 €. 1 Punkt

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Viersen

Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.

Bußgeldbescheid nach Unterschreitung des erforderlichen Abstandes