Handyverstoß wurde in Erlenbach, auf der BAB 6, Mannheim – Nürnberg, km 640,00, AS AS Heilbronn,/Neckarsulm, AK Weinsberg am 29.02.2016 begangen. Festgestellt wurde die verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons/ Autotelefons, in dem der Höhrer aufgenommen oder gehalten wurde, tateinheitlich wurde der vorgeschriebenen Führerschein nicht mitgeführt. Beweismittel : Zeugen. Bußgeld: 65,00 €
Verstoß gegen: 1. § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24StVG, 246.1 BKat 2. § 4 Abs. 2 § 75 FeV, §24 StVG, 168 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe
Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.