Handyverstoß wurde in Erlenbach, auf der BAB 6, Mannheim – Nürnberg, km 640,00, AS AS Heilbronn,/Neckarsulm, AK Weinsberg am 29.02.2016 begangen. Festgestellt wurde die verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons/ Autotelefons, in dem der Höhrer aufgenommen oder gehalten wurde, tateinheitlich wurde der vorgeschriebenen Führerschein nicht mitgeführt. Beweismittel : Zeugen. Bußgeld: 65,00 €

Verstoß gegen: 1. § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24StVG, 246.1 BKat   2. § 4 Abs. 2 § 75 FeV, §24 StVG, 168 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

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