Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Leinfelden-Echterdingen, auf der BAB 8, Höhe km 198,420, Karlsruhe München, Überleitung zur B 27 in Richtung Tübingen die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 60 km/h 84 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 24 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß Lasermessung, mit Messgerät PoliScan Speed und Frontfoto. Bußgeld: 100,00 €
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe
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