Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der BAB 9, Schleifreisen, München-Berlin, bei km 187.0, auf der Überholspur um 25 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Piezomessung mit Foto 125 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern
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