Der nötige Abstand wurde im LK Vechta, 49413 Dinklage, auf der BAB 1, bei km 178,480, Rtg. Osnabrück nicht eingehalten. Es wurde bei einer Geschwindigkeit von 166 km/h statt des erforderlichen Abstandes von 83,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug ein Abstand von 38,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS 3.0 mit Modul VKS select,festgestellt.
Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Vechta
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