Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Dunum, auf der K 54, Hauptstraße, Fahrtrichtung Burhafe, bei km 905 mit 27 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 7 km/h. Beweismittel: Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage LEIVTEC XV3

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.5 BKat, § 4 Abs. 2 BKatV

Fahrverbot von 1 Monat wurde von Bußgeldstelle Wittmund angeordnet.

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