Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 111, bei km 0,65, Baustelle in FR Berlin wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 121 km/h, bei zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h, um 21 km/h festgestellt. Beweismittel: Lasermessung, PoliScan und Beweisfoto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.4 BKat
Schreiben wurde von Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandt.
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