Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy gehalten wurde in Freudenberg, auf der Bahnhofstraße, Höhe Hausnr. 58, FR. Bußgeld: 110,00 €, erhöht, wegen Voreintragungen
Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat
Schreiben wurde durch Bußgeldstelle Vorpommern-Rügen übersandt.
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