Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Kall, auf der B 266,/12/13, Höhe Alpenhof Zöll, Fahrtrichtung Euskirchen um 34 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen. Festgestellt wurden 104 km/h. Beweismittel: Riegl-Laser-Messung
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Euskirchen
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