Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Frankfurt am Main, auf der BAB 5, Kassel – Frankfurt, km 479,628 um 24 km/h, bei erlaubten 100 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen. Festgestellt wurden 124 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel

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