Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Borken-Rhedebrügge, auf der B 67, Absch. 36.1, Höhe Abrücke mit 34 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden 134 km/h. Beweismittel: Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät, Foto, Bußgeld: 120,00 €.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Schreiben wurde von Bußgeldstelle Kreis Borken übersandt.
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